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   BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80   

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https://dejure.org/1982,1446
BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80 (https://dejure.org/1982,1446)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1982 - IVa ZR 243/80 (https://dejure.org/1982,1446)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 243/80 (https://dejure.org/1982,1446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeugs durch einen Versicherten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis - Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes für einen Unfall auf dieser Fahrt - Zwangsläufige Ursächlichkeit für einen Verkehrsunfall - Entscheidungserheblichkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB § 3 Abs. 2
    Leistungsfreiheit der privaten Unfallversicherung bei Führen eines Kfz ohne die erforderliche Fahrerlaubnis

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 47
  • MDR 1982, 652
  • VersR 1962, 465
  • VersR 1982, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 193/60

    Gewährung von Unfallversicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages;

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80
    (Im Ergebnis Bestätigung von BGH LM AVB f. Unfallvers. § 3 Nr. 5 = VersR 1963, 133).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts über eine ausnahmsweise in Betracht kommende, vom Versicherungsnehmer gegebenenfalls zu beweisende Fallgestaltung, bei der die in der gesetzlich verbotenen Fahrt liegende Gefahrerhöhung sich nicht auf den Unfall ausgewirkt haben kann, weil dieser allein durch die Schuld eines Dritten verursacht worden ist und ein Fahrfehler des Versicherten nachweislich ausscheidet, halten sich im Rahmen des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 22.11.1962 - II ZR 193/60 = VersR 1963, 133 (ebenso: Bruck/Möller/Wagner VVG 8. Aufl. Bd. VI/1 Unfallversicherung Anmerkung G 150; Prölss/Martin VVG 22. Aufl. AUB § 3 Anm. 2; Wussow AUB 4. Aufl. § 3 Anm. 5; Krebs VersR 1960, 697).

    Es bedarf deshalb im vorliegenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob an der Entscheidung VersR 1963, 133 mit der herrschenden Meinung weiterhin auch insoweit festzuhalten ist, als sie eine Ausnahme vom grundsätzlich bestehenden adäquaten Ursachenzusammenhang zwischen einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis und einem sich dabei ereignenden Unfall überhaupt für möglich hält.

  • BGH, 10.01.1957 - II ZR 162/55

    Unfallversicherung. Sittenwidrige Zuwendung der Bezugsberechtigung

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80
    Indessen könnte der Gesichtspunkt, daß der Schutzzweck der in Frage stehenden Bestimmung (vgl. BGHZ 23, 76, 82) der Unfallversicherungs-Bedingungen eine Leistungsfreiheit des Versicherers in derartigen Ausnahmefällen nicht decken würde, auch dann zu einem der herrschenden Meinung entsprechenden Ergebnis führen, wenn diese Zweifel durchgreifen sollten.
  • BGH, 14.11.1960 - II ZR 235/58

    Versicherungsschutz bei Fahren ohne Führerschein; Fahren ohne Führerschein als

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80
    Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich auch eine adäquate Ursache eines Verkehrsunfalles (BGH, Urteil vom 14.11.1960 - II ZR 235/58 = VersR 1960, 1107, 1108).
  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 253/58

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensverstoßes - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 243/80
    Dort ist - unter Bestätigung der in VersR 1960, 1107, 1108 ausgeführten Grundsätze - entschieden, daß der Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ohne die dafür vorgeschriebene Fahrerlaubnis fast stets für das folgende Unfallereignis (adäquat) kausal sein wird.
  • BGH, 23.09.1998 - IV ZR 1/98

    Umfang des Risikoausschlusses wegen Straftaten in der Unfallversicherung

    Die Adäquanz einer nicht hinwegzudenkenden Erfolgsbedingung zwischen der Ausführung der Straftat und dem Unfall ist grundsätzlich schon dann gegeben, wenn durch die Ausführung der Straftat eine erhöhte Gefahrenlage geschaffen worden ist, die generell geeignet ist, Unfälle der eingetretenen Art herbeizuführen (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1990 - IV ZR 176/89 - VersR 1990, 1268 re.Sp. unter 2 und vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 243/80 - VersR 1982, 465 f.).

    An der Adäquanz des Ursachenzusammenhangs und damit an einem billigenswerten, vom Zweck des Risikoausschlusses nicht umfaßten Grund für die Versagung des Versicherungsschutzes fehlt es lediglich in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Unfall nur ein rein zufälliger ist und der dem Delikt eigentümliche Gefahrenbereich für den Schaden gar nicht ursächlich gewesen sein kann (BGHZ 23, 76, 82; vgl. ferner BGH, Urteile vom 26. September 1990 und vom 10. Februar 1982, aaO).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 176/89

    Risikoausschluß in der BB-ZU wegen unerlaubten Umgangs mit Schußwaffen;

    Das hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Februar 1982 - IVa ZR 243/80 - VersR 1982, 465 - für folgende Risikoausschlußklausel ausdrücklich bestätigt:.
  • BGH, 23.03.1977 - IV ZR 35/76

    Anspruch auf Leistungsbefreiung von Versicherungsgeber - Rechtspflicht zur

    Hiernach hat der Absender für die beförderungssichere Verladung zu sorgen, während der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich ist; diese Pflichten können sich im Einzelfall überschneiden (BGHZ 32, 194; BGH VersR 1962, 465; 1970, 459 = MDR 1962, 548; 1970, 567).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60   

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https://dejure.org/1962,926
BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60 (https://dejure.org/1962,926)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1962 - II ZR 128/60 (https://dejure.org/1962,926)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1962 - II ZR 128/60 (https://dejure.org/1962,926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1059
  • MDR 1962, 548
  • VersR 1962, 465
  • DB 1962, 636
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
    Liegt aber ein vom Unternehmer zu vertretendes Verschulden vor, so könnte ein dem Absender zur Last fallendes Verschulden nicht zu einem völligen Haftungsausschluss, sondern nur zur Anwendung des § 254 BGB führen (BGHZ 32, 194, 198 ff; vgl. BGH VersR 1961, 1108 und 1110).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
    Über die Kosten des zweiten Rechtszuges hätte das Berufungsgericht selbst entscheiden müssen, da insoweit die Kostentragungspflicht endgültig feststeht (BGHZ 20, 397, 399).
  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 7/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
    Ebenso ist unbestritten, dass auf den Beförderungsvertrag die KVO Anwendung findet (§ 106 Abs. 2 GüKG, jetzt i. d. F. des Gesetzes vom 1. August 1961, BGBl I 1157; vgl. auch BGH NJW 1959, 1368).
  • BGH, 07.12.1961 - II ZR 254/59

    Voraussetzungen einer Doppelversicherung bei Güterschadenversicherung und

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 128/60
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die Klägerin zur Geltendmachung der Klageansprüche legitimiert ist, auch soweit sie als Transportversicherer Rückgriff gemäß § 67 VVG nimmt (Urteil des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1961 II ZR 254/59).
  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 28/69

    Beeinträchtigung der Betriebssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung -

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung des § 17 Abs. 1 KVO, wonach im Ladungsverkehr (§ 4 Satz 1 b KVO) grundsätzlich der Absender für die beförderungs sichere, der Unternehmer für die betriebs sichere Verladung verantwortlich ist, sowie die weitere Annahme des Berufungsgerichts, der Unternehmer sei nach § 34 Satz 1 c KVO nicht schon dann von jeder Ersatzpflicht frei, wenn die entstandenen Schäden überhaupt auf ein Verschulden des Verfügungsberechtigten zurückzuführen seien, vielmehr müsse, wenn auch ihn ein Verschulden treffe, eine Abwägung der beiderseitigen Mitverursachung nach den Grundsätzen des § 254 BGB stattfinden, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 194 = NJW 1960, 1201; BGHZ 32, 297 = NJW 1960, 1617; LM Nr. 18 zur KVO = NJW 1962, 1059; VR 1967, 597).

    Wie der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26. März 1962 (LM Nr. 18 zur KVO = NJW 1962, 1059) entschieden hat, muß die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht nur allgemein in der Richtung gegeben sein, daß es überhaupt ein solches Beförderungsgut aufnehmen kann, sondern sie muß für den konkreten Fall, wie das Gut verladen ist, für die ganze Beförderungsstrecke gewährleistet sein.

  • BGH, 14.07.1972 - I ZR 33/71

    KFZ-Transport - KFZ-Transportunternehmer - Transportgut - Beschädigung von

    Er muss damit beim Ladungsverkehr für ein bestimmtes Ergebnis der Verladetätigkeit des Absenders, nämlich die betriebssichere Verladung einstehen (BGH LM Nr. 18 zur KraftverkehrsO = NJW 1962, 1059).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1995 - 18 U 32/95

    Geltung der ADSp - Beladeverantwortlichkeit

    Dementsprechend ist es gerechtfertigt, bei fehlender ausdrücklicher Regelung eine Verantwortlichkeit nach Gefahrenkreisen anzunehmen (so der Senat in VersR 87, 1132 in Anlehnung an die Grundsätze des BGH, die dieser für den Bereich der KVO aufgestellt hat, NJW 1962, 1059, 1060).
  • OLG Bremen, 08.08.1991 - 2 U 88/89

    Beeinträchtigung durch eine ungünstige Belastung des Transportzuges

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  • BGH, 27.04.1967 - II ZR 74/65

    Inanspruchnahme eines Transportversicherers - Anspruch auf Schadensersatz -

    Dieser Anspruch ist dem Grunde nach rechtskräftig für gerechtfertigt erklärt worden (Urteil des BGH v. 26. März 1962 - II ZR 128/60 - VersR 1962, 465; NJW 1962, 1059).
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